AWO Thüringen begrüßt bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung

Verband mahnt bessere Bedingungen für Lehrkräfte, Auszubildende und Einrichtungen an

Die AWO Thüringen sieht in der Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung einen wichtigen Schritt zur Sicherung der Pflegeversorgung – warnt jedoch vor Engpässen bei Lehrkräften, Praxisplätzen und der Finanzierung.

„Die neue Ausbildung kann ein entscheidender Beitrag gegen den Fachkräftemangel sein, wenn Politik und Länder jetzt die Weichen für ausreichend qualifiziertes Lehrpersonal, praxisnahe Ausbildung und faire Finanzierung stellen“, betont Katja Glybowskaja, Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes Thüringen.

Aus Sicht des Wohlfahrtverbandes braucht es dafür vor allem deutlich mehr Studienplätze für Pflegepädagogik auf Masterniveau, um fehlende Schul- und Lehrkapazitäten auszugleichen. Übergangsregelungen sollten genutzt werden, um kurzfristig mehr qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen. Zudem müsse die gezielte Unterstützung von Auszubildenden, etwa durch flächendeckend eingeführte Schulsozialarbeit, fester Bestandteil der Ausbildung werden. Damit könnten Ausbildungsabbrüche wirksam verhindert werden – ein Ansatz, der sich im Thüringer Modellprojekt „Qualifizierungsbegleitende Hilfen“ (qbH) seit 2014 bewährt hat und ausgebaut werden müsse.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt für die AWO auf einer fairen Finanzierung: Die Ausbildungskosten sollten aus Steuermitteln getragen werden – nicht über eine Umlage nach dem Vorbild der Ausbildung der Pflegefachfrauen und -männer, die Pflegebedürftige über ihre Eigenanteile zusätzlich belastet. Nötig ist eine Finanzierungsgrundlage, die diese Belastung ausschließt und solidarisch auf die Gesellschaft verteilt.

Zudem spricht sich die AWO für flexiblere Regelungen bei den praktischen Pflichteinsätzen aus. So sollten zwei von drei Versorgungsbereichen verpflichtend sein, einer davon beim Ausbildungsträger, wobei lokale Gegebenheiten künftig stärker berücksichtigt werden sollen. Für Tagespflegeeinrichtungen fordert der Verband darüber hinaus eine bundesweit einheitliche Berechnung der Umlagekosten mit einem Faktor von 0,5, um die Einrichtungen in der aktuellen finanziell angespannten Lage zu entlasten und eine Reform der Pflegeversicherung, die die Eigenanteile der Pflegebedürftigen deckelt.

Die Zahl der Pflegebedürftigen wird nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von derzeit rund 6,0 Millionen bis 2055 auf bis zu 8,2 Millionen steigen. Die AWO sieht in der Pflegefachassistenzausbildung eine Chance, dem Fachkräftemangel zu begegnen – allerdings nur, wenn Lehrkräfte und Praxisplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und die Ausbildung für Auszubildende wie für Einrichtungen verlässlich finanziert wird.

Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf wird die bislang zersplitterte Ausbildung in der Pflegeassistenz vereinheitlicht. Die neue generalistische Ausbildung ersetzt 27 unterschiedliche Landesregelungen und umfasst Pflichteinsätze in stationärer Langzeitpflege, ambulanter Langzeitpflege und stationärer Akutpflege. Start soll der 1. Januar 2027 sein, die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 18 Monate (Vollzeit), Teilzeit- und Verkürzungsmöglichkeiten bestehen. Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss, in Ausnahmefällen ist der Einstieg auch ohne formalen Abschluss möglich. Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Qualifikation ist auf die Ausbildung zur Pflegefachperson anrechenbar, auch verkürzt.

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